§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung / Leistungserbringung gültigen Fassung.
  2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbeziehung sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmen i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Auftragserteilung und Eigentumsvorbehalt

  1. Unsere Angebote sind bis zur Auftragserteilung freibleibend.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung bzw. Anlieferung der Ware an den Vertragspartner erklärt werden.
  3. Bestellt der Verbraucher die Leistung bzw. die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 3 Vergütung

  1. Zahlungen sind gemäß den Vereinbarungen, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
  2. Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerstellung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.
  3. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig fehlschlägt oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
  5. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
  6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre, ab Ablieferung der Ware.
  7. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen. Für Verbraucher verjähren die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Sachen nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 5 Haftungsbeschränkung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.

§ 6 Zusatzbedingungen für die Nutzung der Sportplätze und der Garderobe

  1. Die Sportpark Umkirch GmbH vermietet Tennisplätze, Kunstrasen Fußballplätze, Squashcourts, Beachmintonplätze und Badmintonplätze in Form von Einzelstunden und Wertkartenstunden. Eine Spieleinheit beträgt bei Tennis und Fußball 60 Minuten und bei Squash, Beachminton, Badminton und Tischtennis 45 Minuten. Die gültigen Tarife entnehmen Sie bitte den Angaben auf dieser Webseite oder den an der Rezeption erhältlichen Tarifauskünften / Tarifblätter in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  2. Die Miete berechtigt zur Benutzung des vereinbarten Tennisplatzes / Fußballplatzes / Squashcourts / Beachmintonplatz / Badmintonplatz und der Garderobe mit Dusche. Durch die Miete eines Sportplatzes hat der Mieter keinen Anspruch auf jederzeitiges und unbegrenztes warmes Wasser zum Duschen. Bei Sondertarifen für Kinder- und Jugendtraining (Vereine, Fußballschulen u.a.) ist die Benutzung der Duschen im Preis nicht enthalten.
  3. Die Platz/Court-Gebühren sind vor Spielbeginn an der Rezeption zu entrichten. Buchungen werden nur unter Bekanntgabe von Name, Vorname und Adresse oder Telefonnummer angenommen.
  4. Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Spielpartner am Mietobjekt schuldhaft verursachten Schäden, wobei der Mieter den Nachweis dafür tragen muss, dass der Schaden von ihm nicht schuldhaft verursacht wurde. Die Sportpark Umkirch GmbH übernimmt keine Haftung für Verluste, Sach- und Vermögensschäden, soweit dieser Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
  5. Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Benutzers, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen unseres Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Benutzter die uneingeschränkte Haftung.
  6. Bei Nutzung der Sportplätze/Gebäude durch Minderjährige und Jugendliche haben die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht ab Betreten des Geländes durch die Minderjährigen bzw. der Jugendlichen.
  7. Der Mieter und dessen Spielpartner haben den Mietgegenstand mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die in den Räumen mehrfach bekanntgemachte
    Haus- und Spielordnungen für das Gebäude
    Im Stöckacker 16 in 79224 Umkirch in ihrer jeweils gültigen Fassung

    ist für die Mieter und deren Spielpartner verbindlich. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
  8. An der Rezeption können Schläger für Tennis, Squash, Beachminton und Tischtennis sowie Indoor Tennisschuhe gemietet werden. Die jeweils gültigen Mietpreise können an der Rezeption erfragt werden.
  9. Für Leih- und Testschläger, für Fußbälle und Spint Schlüssel für die Garderobe wird ein geeignetes Pfand verlangt. Verliert ein Mieter den Spint Schlüssel, so trägt er die Kosten für die Öffnung des Spintes und den Einbau eines Ersatzschlosses. Für schuldhaft verursachte Schäden an den Schlägern haftet der Mieter, wobei dem Mieter der Nachweis dafür obliegt, dass ihn an der Beschädigung kein Verschulden trifft.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitzung im Stöckacker 16 in 79224 Umkirch. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Umkirch, den 01.03.2018

Sportpark Umkirch GmbH
Amtsgericht Freiburg – HRB 716045
Im Stöckacker 16
79224 Umkirch