Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Entsprechend dem § 13 Abs. 2 Ziffer 6 der Corona-Verordnung wurde uns der Betrieb unserer Sportanlagen, Sportstätten und Gaststätte zwischen dem 01.12.2020 und dem 01.02.2021 untersagt.

Aus diesem Grund bleibt unsere Sportanlage auch weiterhin bis einschließlich den 01.02.2021 geschlossen.

Bitte bleiben Sie alle gesund.

Umkirch, den 08.01.2021
Sportpark Umkirch GmbH