Das Kultusministerium und des Sozialministerium haben am 18.09.2020 die Verordnung über Sportausübung (CoronaVOSport) erlassen.

Danach können wir unsere Sportanlagen wieder zu Trainings- und Übungszwecken unter folgenden Voraussetzungen ab 19.09.2020 betreiben:

 

( 1 )

In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheiten üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden. Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten.

( 2 )

Zutrittsverbot zu den Sportflächen haben Personen,
– die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
– die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.

( 3 )

Das tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung abseits des Sportbetriebs wird empfohlen. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.

( 4 )

Umkleiden und Duschen dürfen benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Nutzerinnen und Nutzer eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Die vier räumlich getrennten Bereiche für Umkleiden und Duschen sind wenn möglich zeitlich versetzt zu betreten. Aus diesem Grund können die Hallenfußballfelder nur zu folgenden Zeiten gebucht werden:

  • Soccer Feld 1 mit Umkleide/Duschräume Nr. 1 – Beginn zur vollen Stunde
  • Soccer Feld 2 mit Umkleide/Duschräume Nr. 1 – Beginn zur halben Stunde
  • Soccer Feld 3 mit Umkleide/Duschräume Nr. 2 – Beginn zur vollen Stunde
  • Soccer Feld 4 mit Umkleide/Duschräume Nr. 2 – Beginn zur halben Stunde

Tennis- und Squashfelder – Beginn zur vollen Stunde

Umkleide/Duschräume Nr. 3 für Herren Tennis- und Squashnutzer

Umkleide/Duschräume Nr. 4 für Damen Tennis-, Squash- und Fußball

( 5 )

Im Wartebereich dürfen sich ausschließlich individuell oder in Gruppen nur maximal 20 Personen aufhalten. Zuschauer sind im Gebäude nicht erlaubt.

( 6 )

Die Sportpark Umkirch GmbH hat ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG und entsprechend dem § 6 der Corona-Verordnung vom 01.07.2020, die folgenden Daten bei den Nutzerinnen und Nutzer zu erheben und zu speichern:

  1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers
  2. Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
  3. Telefonnummer oder E-Mail Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.

Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen das Gebäude des Sportpark Umkirch zu Trainings- und Übungszwecken nur besuchen, wenn sie die Daten der Sportpark Umkirch GmbH vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten werden von der Sportpark Umkirch GmbH vier Wochen nach Erhebung wieder gelöscht.

 

Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und die Anweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Sportpark Umkirch GmbH, den 19.09.2020