Regeln zur Nutzung unserer Sportanlagen ab 19.09.2020

2020-09-26T12:58:43+02:0026. September 2020|Tags: , , , |

Das Kultusministerium und des Sozialministerium haben am 18.09.2020 die Verordnung über Sportausübung (CoronaVOSport) erlassen. Danach können wir unsere Sportanlagen wieder zu Trainings- und Übungszwecken unter folgenden Voraussetzungen ab 19.09.2020 betreiben:   ( 1 ) In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheiten üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die [...]