Entsprechend dem § 4 Abs. 1 Ziffer 5 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) vom 16.03.2020 ist der Betrieb von Fitnesstudios und sonstigen Sportstätten in geschlossenen Räumen ab sofort untersagt.

Wir müssen deshalb ab Dienstag, den 17.03.2020 den Sportpark Umkirch auf unbestimmte Zeit schließen. Wir bedauern die kurzfristige Schließung sehr und bitten um Ihr Verständnis. Sobald die Untersagung von der Landesregierung aufgehoben wird, werden wir auf unserer Webseite www.sportpark-umkirch.de unter “Aktuelles” auf die Öffnung hinweisen.

Sportpark Umkirch GmbH den 16.03.2020