Regeln zur Nutzung unserer Sportanlagen ab 19.09.2020
Das Kultusministerium und des Sozialministerium haben am 18.09.2020 die Verordnung über Sportausübung (CoronaVOSport) erlassen. Danach können wir unsere Sportanlagen wieder zu Trainings- und Übungszwecken unter folgenden Voraussetzungen ab 19.09.2020 betreiben: ( 1 ) In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheiten üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die [...]